AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie “Feriendorf und Surfschule Pepelow GmbH”, nachfolgend Feriendorf genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er keine entsprechende ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Feriendorf zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form; im allgemeinen erfolgt sie durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Feriendorf. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Feriendorf vor, an das Feriendorf für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Feriendorf die Annahme erklärt. Die Annahme kann auch durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Leistung der Anzahlung oder Gesamtzahlung, erfolgen.
1.4 Reisebüros und andere Agenturen Feriendorfs sind nicht berechtigt, im Namen Feriendorf den Inhalt des Reisevertrages zu verändern oder verbindliche Zusagen im Namen Feriendorfs abzugeben.

2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1 Nach Vertragsabschluß müssen Sie die in der  Buchungsbestätigung mitgeteilte Anzahlung (laut ang. Termin) geleistet haben. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist ein, hat Feriendorf das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.
2.2 Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn fällig. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
2.3 Alle Reisepreise gelten bei Barzahlung oder Überweisung.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Reisendenwechsel
3.1 Im Falle eines Rücktrittes wird Feriendorf alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um eine Neubelegung des freigewordenen Platzes zu erreichen. Im Falle einer Neubelegung berechnet Feriendorf Ihnen für die durch den Reisendenwechsel entstandenen Mehrkosten pauschal 30 € (EURO).
3.2 Sollte bis Reisebeginn keine Neubelegung erfolgt sein, stellt Feriendorf Ihnen folgende, am Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bemessene pauschalierte Stornokosten in Rechnung, sofern in der Ausschreibung der jeweiligen Reise nicht eine abweichende Regelung beschrieben wird.
3.3 Stornostaffel: Bis 91 Tage vor Reisebeginn 30%, vom 90. bis 60.Tag vor Reisebeginn 40%, vom 59. bis 30.Tag vor Reisebeginn 50%, vom 29.Tag bis 7.Tag vor Reisebeginn 60% und vom 7.Tag vor Reisebeginn bis Reisebeginn 75% des vereinbarten Reisepreises. Feriendorf kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittkosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Das Recht des Kunden, Feriendorf einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen, bleibt unberührt.
3.4 Rücktritt und Kündigung durch Feriendorf Feriendorf kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a). Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung Feriendorf nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Feriendorf den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen zu Lasten des Reisenden.

4. Reiseversicherungen
4.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Reisende bei in seiner Person liegenden Ursachen eines Rücktrittes oder einer Kündigung die entstehenden Kosten selbst zu tragen. Feriendorf empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Wollen Sie auch die Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten im Falle des Nichtantritts bzw. Abbruchs der Reise absichern, empfiehlt Ihnen Feriendorf den Abschluss der zusätzlichen Versicherung zur Absicherung des Reisepreises im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung. Entsprechende Versicherungspolicen sind in jedem Reisebüro erhältlich.
4.2 Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu informieren und – im Falle eines durch die Reiserücktrittskostenversicherung gedeckten Rücktrittes – gleichzeitig die gebuchte Reise bei von Feriendorf zu stornieren.

5. Minderjährige Teilnehmer Sind Sie zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung noch nicht volljährig, haben Sie die Pflicht, die Reiseanmeldung oder eine gesondert von Feriendorf verlangte Erklärung von allen Ihren Erziehungsberechtigten unterzeichnen zu lassen. Feriendorf übernimmt ausdrücklich keine Fürsorge- oder Aufsichtspflicht während der Reise bzw. des Aufenthaltes.

6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung Feriendorfs ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Feriendorf für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6 .2 Für alle Schadensersatzansprüche Ihrerseits gegen Feriendorf aus unerlaubter (deliktischer) Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Feriendorf bei Personenschäden bis 76576€ (EURO) je Kunde und Reise. Die Haftungsgrenze für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4084€ (EURO). Liegt der Reisepreis über 1361€ (EURO), ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Feriendorf empfiehlt Ihnen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
7.1 Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretende Schäden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich im Büro oder bei einem Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben. Die Reiseveranstalter ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Feriendorf geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

9. Sonstiges
9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen der Leistungen oder Preise gegenüber den Prospektangaben sind durch Feriendorf bis zur Reisebestätigung jederzeit möglich.
9.2 Alle genannten Bedingungen werden mit der Buchung ausdrücklich als verbindlich anerkannt.

Stand: Januar 2021

Veranstalter:

Feriendorf und Surfschule Pepelow GmbH
Sandweg 1
18233 Pepelow
Tel.: 0 38 294 / 14 203
Fax: 0 38 294 / 14 204
mobil: 0177 / 88 33 222

HRB 8386 Amtsgericht Rostock
Geschäftsführer Olaf Winkelmann 

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